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INFO PHYSIOTHERAPIE

1. Terminvereinbarung - Machen Sie telefonisch oder per mail einen Termin bei uns aus.

                                         Bitte geben Sie Ihren Therapeutenwunsch bekannt.

2. Zum Ersttermine  nehmen Sie bitte jegliche Unterlagen (Befunde , Röntgenbilder usw.) und bequeme Kleidung mit.

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VERORDNUNG​

  • Eine physiotherapeutische Behandlung kann nur mit einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden
    ausgenommen sind Behandlungen im Sinne der Vorbeugung

  • Die chefärztliche Bewilligung der ärztliche Verordnung wird gerne von uns erledigt

 

KOSTEN UND RECHNUNG

  • Die gesetzliche Sozialversicherung übernimmt bei uns freiberuflichen Wahltherapeuten  einen Teil der Therapiekosten.

  • Falls Sie einem Unfall hatten sollten Sie das Ihrer Unfallversicherung melden. Ihre Versicherung  informiert Sie ob die „restlichen“ Therapiekosten durch die Unfallversicherung bzw . private Krankenkasse abgedeckt sind.

  • Nach Abschluss  einer Physiotherapieserie erhalten Sie von uns eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.

  • Den Einzahlungsbeleg, die Originalrechnung sowie die chefärztlich bewilligte Therapie-Verordnung senden Sie dann zu Ihrer Sozialversicherung, die Ihnen dann einen Teil der Kosten rückerstattet. Für eventuelle Rückerstattung bei der Unfallversicherung bzw. privaten Krankenkasse kopieren wir Ihnen gerne die Unterlagen.

INFO Osteopathie 

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VERORDNUNG

  • Eine osteopathische Behandlung kann nur mit einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden.  

 

KOSTEN UND RECHNUNG

  • Osteopathische Behandlungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

  • Private Krankenversicherungen decken zum Teil die Kosten von osteopathischen Behandlungen ab. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Versicherung ab. 

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